Eheverträge bieten Ehepartnern die Möglichkeit, individuelle Regelungen zu treffen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Sie ermöglichen es, Vermögensfragen, Unterhaltsansprüche und andere wichtige Aspekte der Ehe nach persönlichen Vorstellungen zu gestalten. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden und bietet eine solide Basis für eine faire und ausgewogene Partnerschaft.
Scheidungsfolgenvereinbarungen sind ein wesentlicher Bestandteil der einvernehmlichen Regelung von Scheidungsfolgen. Sie umfassen Vereinbarungen über Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht und Umgangsrecht mit den Kindern. Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden und eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Der Notar bietet Unterstützung bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Er berät Sie zu allen rechtlichen Aspekten, sorgt für eine klare und verständliche Formulierung und gewährleistet, dass alle Vereinbarungen rechtssicher und wirksam sind. Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen zu schaffen, die den Interessen beider Parteien gerecht werden und eine Grundlage für eine einvernehmliche Regelung bieten.
Für eine persönliche Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen steht der Notar Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wissen zur Vermögens- und Ehevertragsgestaltung
Güterstandsschaukel
Vermögen bereits während der Ehe ausgleichen: Wie die Güterstandsschaukel funktioniert, wann sie sinnvoll sein kann und worauf es bei der notariellen Gestaltung ankommt.
Unternehmer-Eheverträge
Unternehmerische Handlungsfähigkeit erhalten und den Ehepartner angemessen absichern: Welche Regelungen ein individuell gestalteter Ehevertrag leisten kann.
Sie möchten zunächst die Gestaltung besprechen? Unser Notarbüro erreichen Sie unter 05231 / 9782-16. Eine verbindliche Entwurfsbeauftragung kann gesetzliche Notarkosten auslösen.
