Wir vertreten Unternehmer und Verbraucher im Zusammenhang mit Kaufangelegenheiten jeder Art. Dies betrifft z.B. oftmals Fragen des Bestehens von Mängelansprüchen oder in jüngerer Zeit auch vermehrt die Frage nach dem Bestehen eines möglichen Widerrufsrechts. Hierbei kann es sich um unterschiedlichste Kaufgegenstände handeln – vom Kauf eines PKW bis hin zum Kauf einer Immobilie.
Ähnliche Fragen stellen sich im Bereich des Werkvertragsrechts – z.B. bei der Erbringung von handwerklichen Dienstleistungen.
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Schildern Sie uns Ihr Anliegen über die digitale Anfrage. Halten Sie vorhandene Verträge, Schreiben und gegebenenfalls laufende Fristen bereit. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zur weiteren Abstimmung.
Bei kurzfristig ablaufenden Fristen kontaktieren Sie uns bitte zusätzlich telefonisch. Eine Online-Anfrage allein bedeutet noch keine Annahme des Mandats.
