Wir beraten in der Vorbereitung und bei der Abwicklung aller anfallenden Probleme, z.B. Abschluß und Beendigung von Landpachtverträgen und Betriebsverpachtungen, der Hofesnachfolge und des Hofesverkaufes. Wir führen die Verhandlungen mit den potentiellen Nachfolgern, den weichenden Erben, der Landwirtschaftskammer, dem Finanzamt und dem zuständigen Landwirtschaftsgericht. Wir erarbeiten die vertraglichen Lösungen zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall, auch unter Anwendung der Höfeordnung.
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Schildern Sie uns Ihr Anliegen über die digitale Anfrage. Halten Sie vorhandene Verträge, Schreiben und gegebenenfalls laufende Fristen bereit. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zur weiteren Abstimmung.
Bei kurzfristig ablaufenden Fristen kontaktieren Sie uns bitte zusätzlich telefonisch. Eine Online-Anfrage allein bedeutet noch keine Annahme des Mandats.
