Wir betreuen mittelständische, aber auch kleinere Firmen während des gesamten „Firmenlebens“ von der Gründung über die Nachfolgeregelung bis zur Liquidation. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung beraten wir fachübergreifend auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, Erbrechts und des Steuerrechts, aber auch im Bereich des Handelsrechts und des Insolvenzrechts. Wir begleiten Sie von der Existenzgründung über einen eventuellen Verkauf, eine Verschmelzung, eine Spaltung oder Ausgliederung, eine Übertragung unter Lebenden oder von Todes wegen bis zur Einstellung Ihres Unternehmens. Wirtschafts- und Steuerstrafverteidigungen runden unser Angebot in diesem Zusammenhang ab. Dabei arbeiten wir gerne mit Ihrem Steuerberater, Unternehmensberater oder sonstigen Berater zur Erzielung bestmöglicher Ergebnisse zusammen. Unsere Herausforderung, aber auch unser Ziel ist der Erfolg Ihres Unternehmens.
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Schildern Sie uns Ihr Anliegen über die digitale Anfrage. Halten Sie vorhandene Verträge, Schreiben und gegebenenfalls laufende Fristen bereit. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zur weiteren Abstimmung.
Bei kurzfristig ablaufenden Fristen kontaktieren Sie uns bitte zusätzlich telefonisch. Eine Online-Anfrage allein bedeutet noch keine Annahme des Mandats.
