Schon im Vorfeld einer Trennung kann eine juristische Beratung erforderlich sein. Ob es sich um die Aufteilung von Hausrat, die Regelung gemeinsamer Verbindlichkeiten oder um Trennungsunterhalt geht.
Zum Wohle von gemeinsamen Kindern ist es wichtig, klare Regelungen zum Aufenthalt der Kinder, Kindesunterhalt und zur Umgangsregelung mit dem nicht betreuenden Elternteil zu treffen.
Im Streitfall vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich, um zu einer für alle Seiten tragbaren Lösung unter besonderem Hinblick auf das Kindeswohl zu finden.e
Auch im Rahmen einer Scheidung beraten wir Sie vollumfänglich, kompetent und vorausschauend, sei es zum Versorgungsausgleich, Geschiedenenunterhalt oder Zugewinnausgleich. Wir vertreten Ihre Interessen sodann im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Regelung in Ihrem Sinne.
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Schildern Sie uns Ihr Anliegen über die digitale Anfrage. Halten Sie vorhandene Verträge, Schreiben und gegebenenfalls laufende Fristen bereit. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zur weiteren Abstimmung.
Bei kurzfristig ablaufenden Fristen kontaktieren Sie uns bitte zusätzlich telefonisch. Eine Online-Anfrage allein bedeutet noch keine Annahme des Mandats.
