Wer in seinem Leben durch Fleiß und Tatkraft Immobilien- und sonstiges Vermögen aufgebaut hat, möchte in der Regel, dass dies nach seinem Tod entsprechend seinen Vorstellungen übertragen wird. Dabei gilt es zahlreiche Fallstricke aufgrund der erbrechtlichen Bestimmungen des BGB, der gesellschaftsrechtlichen Gesetze und der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen, aber insbesondere auch die steuerlichen Bestimmungen zu beachten. Ebenso wichtig ist die Beachtung der persönlichen Emotionen aufgrund verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Beziehungen. Eine optimale Beratung erfordert den Blick für „das Ganze“, d.h. die Einbeziehung aller Entscheidungskriterien in die Entscheidungsfindung. Unsere umfassende Beratung vermittelt Ihnen die Erkenntnisse, die Ihnen eine sachgerechte, auf Ihre persönlichen Wünsche zugeschnittene Lösung ermöglicht.
Kommt es zu erbrechtlichen Auseinandersetzungen im privaten oder gesellschaftsrechtlichen Bereich stehen wir Ihnen mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung hierfür ebenfalls zur Verfügung.
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Anton Volk
Marc-Daniel Volk
Meike Handschug
Ihr nächster Schritt
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Bei kurzfristig ablaufenden Fristen kontaktieren Sie uns bitte zusätzlich telefonisch. Eine Online-Anfrage allein bedeutet noch keine Annahme des Mandats.
