Selbstbestimmt handeln, auch im Ernstfall!
Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Sie handeln darf – ob bei persönlichen, medizinischen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten. Sie verhindern so, dass ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden muss, und sorgen dafür, dass Ihre Interessen in Ihrem Sinne gewahrt bleiben.
Die notarielle Vorsorgevollmacht ist dabei ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Vorsorgepakets. Gerade Immobilieneigentümer und Inhaber von Gesellschaftsanteilen sollten keinesfalls darauf verzichten: Nur eine notarielle Vollmacht ermöglicht Ihrer Vertrauensperson, Grundstücksgeschäfte rechtswirksam abzuschließen, Bankgeschäfte umfassend zu regeln oder Ihre Rechte als Gesellschafter rechtssicher wahrzunehmen.
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist ein Ausdruck persönlicher Verantwortung und Weitsicht. Sie schafft Klarheit, vermeidet Konflikte innerhalb der Familie und gibt Ihnen rechtliche Sicherheit gegenüber Behörden, Banken und anderen Dritten.
Der Notar berät Sie umfassend und individuell bei der Ausgestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht. Er stellt sicher, dass die Urkunde rechtssicher, genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und im Ernstfall ohne Verzögerungen einsetzbar ist.
Für eine persönliche Beratung und die Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht steht Ihnen der Notar jederzeit gerne zur Verfügung.
Weitergehende Informationen:
Einen Termin für eine Vorsorgeberatung (notarielles Testament und Vorsorgevollmachten) können Sie direkt hier buchen: Beratung zur notariellen Vorsorge anfragen
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