Der/dem Ehepartner(in) die Handlungsfreiheit sichern!
Wer – insbesondere als (Ehe)-Paar – stolzer Eigentümer einer Immobilie ist, sollte stets im Hinterkopf behalten, dass alle wichtigen Entscheidungen über die Immobilie im Regelfall nur gemeinsam getroffen werden können, was zum echten Problem werden kann, wenn ein Partner z.B. durch einen Schlaganfall, Unfall oder Demenz geschäftsunfähig wird.
Auch der Tod eines Ehepartners führt keineswegs automatisch dazu, dass der Ehepartner Alleinerbe wird!
Rechtzeitige Planung und Vorsorge, namentlich durch eine notarielle Vorsorgevollmacht und ein passendes Testament, ist daher der beste Weg, um gravierende Folgen in einer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation effektiv zu verhindern.
Weitergehende Informationen:
Einen Termin für eine Vorsorgeberatung (notarielles Testament und Vorsorgevollmachten, z.B. für Immobilieneigentümer) können Sie direkt hier buchen: Beratung zur notariellen Vorsorge anfragen
Sie möchten zunächst die Gestaltung besprechen? Unser Notarbüro erreichen Sie unter 05231 / 9782-16. Eine verbindliche Entwurfsbeauftragung kann gesetzliche Notarkosten auslösen.
