Gesetzliche Gebühren statt Preisverhandlung
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt die Gebühren und Auslagen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren sind zu erheben. Ein Notar darf sie nicht nach Belieben erhöhen oder durch Rabatte ersetzen.
Wovon die Kosten abhängen
Entscheidend sind insbesondere die Art des Geschäfts, der gesetzlich bestimmte Geschäftswert und der Umfang der gebührenpflichtigen Tätigkeiten. Bei einem Kaufvertrag ist der Kaufpreis häufig ein wesentlicher Anknüpfungspunkt. Weitere Kosten können etwa für Vollzug, Betreuung, Auslagen und Umsatzsteuer entstehen. Gerichtsgebühren und Steuern sind davon zu unterscheiden.
Beratung und Entwurf
Die zum Beurkundungsverfahren gehörende Beratung und Vorbereitung werden grundsätzlich durch die hierfür vorgesehenen Gebühren erfasst. Auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt, kann ein bereits erteilter Entwurfsauftrag Kosten auslösen. Eine gesonderte Beratung kann ebenfalls gebührenpflichtig sein.
Fragen Sie uns nach der konkreten Einordnung
Teilen Sie uns mit, was Sie regeln möchten und welche Werte betroffen sind. Wir erläutern Ihnen die voraussichtlichen Kosten anhand Ihres konkreten Vorhabens.
