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Fahrverbot ab 21 km/h zu viel – Bußgelder drastisch erhöht!

Veröffentlicht am 03.03.2020

Archivbeitrag mit Stand vom 03.03.2020. Der Text wurde aus unserer bisherigen Website übernommen; rechtliche und tatsächliche Entwicklungen nach diesem Datum sind darin nicht berücksichtigt.

In Zeiten, in welchen die Medien gefühlt nur noch über das Coronavirus berichten, beschloss der Bundesrat Mitte Februar – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – Änderungen u.a. der StVO sowie des Bußgeldkataloges, welche für Autofahrer sehr unangenehm und teuer werden können!

So wurde der Bußgeldkatalog „angepasst“, was bedeutet, dass schon für geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen nunmehr mit saftigen Bußgeldern sowie Fahrverboten gerechnet werden muss.

Im Einzelnen gelten innerorts ab sofort die folgenden Bußgelder

… bis 10 km/: 30 € (früher 15 Euro)
… 11 bis 15 km/h: 50 € (früher 25 Euro)
… 16 bis 20 km/h: 70 € (früher 35 Euro)
… 21 bis 25 km/h: 80 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
… 26 bis 30 km/h: 100 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
… 31 bis 40 km/h: 160 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
… 41 bis 50 km/h: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
… 51 bis 60 km/h: 280 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
… 61 bis 70 km/h: 480 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
… über 70 km/h: 680 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Besonders weisen wir darauf hin, dass nunmehr innerorts bereits ab einer Überschreitung von 21 km/h sowie außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h regelmäßig Fahrverbote verhängt werden! (Bislang innerorts ab +31 km/h sowie außerorts ab + 41 km/h.) Letzteres gilt selbstverständlich auch auf Autobahnen, sodass schon derjenige, welcher zukünftig in einer Autobahnbaustelle anstelle der zulässigen 60 km/h mit 86 km/h erwischt wird, mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen muss.

Unserer Auffassung nach ist eine Anhebung der Bußgelder für die besonders gefährlichen, hohen Geschwindigkeitsübertretungen richtig und angemessen. Jedoch bereits ab +21 km/h innerorts bzw. sogar auf Autobahnen ab +26 km/h Regelfahrverbote zu verhängen, halten wir für weit überzogen, unverhältnismäßig und an der Realität des Straßenverkehrs vorbeigehend. Dies trifft letztlich unbescholtene Autofahrer, welche auf Autobahnen etwas zu schnell unterwegs sind, deswegen jedoch noch längst keine Raser sind.

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