202003.17
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Coronavirus – ab sofort bieten wir auch Video-Termine an!

Die derzeitige Corona-Pandemie hat in vielen Branchen bereits dazu geführt, dass die Geschäfts- und Betriebsabläufe massiv eingeschränkt wurden und noch weitere Einschränkungen erfolgen werden. Wir sind davon derzeit als Rechtsanwalts- und Notarkanzlei nicht betroffen und stehen Ihnen mit unseren Dienstleistungen wie gewohnt vollumfänglich zur Verfügung.

Allerdings erfordert es die derzeitige Lage, dass auch wir Maßnahmen zum Infektionsschutz treffen, um die Gesundheit unserer Mitarbeiter sowie Mandantinnen und Mandanten zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Daher haben wir uns entschlossen, neben den klassischen Besprechungs- und Telefonterminen zukünftig auf Wunsch auch Videokonferenzen mittels Skype anzubieten, sofern dies gewünscht wird.

Für Bestandsmandate ändert sich ansonsten gar nichts: Sie teilen uns bei der Terminvereinbarung lediglich mit, dass Sie den Termin gerne per Videokonferenz abhalten würden und senden uns eventuelle Unterlagen zuvor per E-Mail an die Ihnen bekannte Adresse. Ferner teilen Sie uns Ihre Skype-Adresse mit, unter welcher wir Sie zum Zeitpunkt des vereinbarten Termins erreichen können.

Im Falle von Neumandaten müssen wir in diesem Fall auf die Besonderheiten des Fernabsatzes Rücksicht nehmen. Das bedeutet, dass Sie uns bitte per E-Mail (oder über unsere Kontaktformulare) im Hinblick auf Ihr Anliegen kontaktieren und mitteilen, dass Sie eine Video-Beratung wünschen. Wir werden Ihnen dann alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere auch die notwendigen Verbraucherinformationen, vor Begründung eines Mandates elektronisch zukommen lassen.

Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Hinweise lediglich für anwaltliche Dienstleistungen gelten. Die notarielle Amtstätigkeit erfordert, jedenfalls soweit es Beurkundungen, Unterschriftsbeglaubigungen etc. betrifft, regelmäßig den persönlichen Kontakt. Aufgrund entsprechender Empfehlung der Westfälischen Notarkammer kann jedoch während der Corona-Pandemie das Beurkundungsverfahren  abweichend gestaltet werden: Der Regelfall sieht vor, dass die gesamte Urkunde – z.B. ein notarieller Grundstückskaufvertrag – den Beteiligten vom Notar vollständig vorgelesen und anschließend unterschrieben wird. Dies führt zu einem deutlich längeren persönlichen Kontakt, welcher im Sinne des Infektionsschutzes vermieden werden sollte (Gespräche mit einer Dauer von mehr als 15 min führen nach den Angaben der RKI zu einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko). Als Alternative besteht daher die Möglichkeit, dass eine Notariatsmitarbeiterin bei der Beurkundung vor dem Notar als vollmachtlose Vertreterin der Parteien auftritt und die Parteien im Nachgang lediglich noch eine Genehmigungserklärung vor dem Notar unterzeichnen. Dies reduziert die Dauer des Kontakts und damit das Infektionsrisiko auf ein Minimum.

Für Vorbesprechungen und Beratungen kann selbstverständlich auch im Zusammenhang mit der notariellen Amtstätigkeit gerne auf technische Möglichkeiten wie Skype zurückgegriffen werden.

Sprechen Sie uns an!