201903.11
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Warum Beschäftigte nach einer Kündigung schnell sein müssen!

Von einem Tag auf den anderen ist plötzlich alles anders. Obwohl im Arbeitsverhältnis vielleicht noch alles gut zu sein schien, ist plötzlich die Kündigung da.

Doch was nun?

Viele Beschäftigte stehen nun ratlos vor der Frage, was sie in dieser Situation zu tun haben. Während der Arbeitgeber im Idealfall noch darauf hinweist, innerhalb welcher Fristen die Arbeitsagentur zu informieren ist, steht der Betroffene zumeist ratlos vor der Frage, welche rechtlichen Ansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen können oder ob vielleicht sogar etwas gegen die Kündigung unternommen werden kann. Auch die Hoffnung, der Arbeitgeber könnte es sich doch noch einmal anders überlegen, führt oft zum Verlust wertvoller Zeit.

In jedem Fall tickt nämlich die Uhr! Sofern eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses der erforderlichen Schriftform entspricht, wird die Wirksamkeit der Kündigung – unabhängig vom Bestehen eines Kündigungsgrundes – nämlich fingiert, wenn gegen die Kündigung nicht spätestens innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhoben wird! Ist diese Frist verstrichen, lässt sich gegen die Kündigung im Regelfall nichts mehr ausrichten, was z.B. auch die Verhandlungsposition hinsichtlich einer möglichen Abfindung ganz erheblich schwächt.

Neben dieser wichtigen 3-Wochen-Frist finden sich in vielen Arbeits- oder Tarifverträgen zudem Ausschlussklauseln, sodass auch finanzielle Ansprüche oftmals binnen kurzer Fristen von teilweise nur 2 Monaten geltend gemacht werden müssen.

Im Arbeitsrecht ist also häufig Eile geboten, weshalb Betroffene nicht zögern sollten, einen Spezialisten aufzusuchen.

In allen arbeitsrechtlichen Fragen steht sowohl Arbeitnehmer(n/innen) als auch Arbeitgeber(n/innen) als Ansprechpartner z.B. gerne unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Marc-Daniel Volk zur Verfügung.