201511.18
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Scheidung – was erwartet mich?

Von der Trennung eines Ehepaares bis zur Scheidung ist es oft ein langer Weg.

Der Schritt, den Scheidungsantrag zu stellen, verzögert sich oft nur deshalb, weil viele offene Fragen bezüglich des Ablaufes bestehen.

Gern suchen in Trennung lebende Ehepaare einen Anwalt gemeinsam auf und bitten um Beratung. An diesem Punkt bereits muss der Anwalt darauf hinweisen, dass im Scheidungsverfahren lediglich jeweils eine der Parteien vom selben Anwalt vertreten werden kann. Bereits im Vorfeld muss deshalb geklärt werden, welcher Ehepartner den Anwalt mandatieren möchte. Hier muss ein Interessenkonflikt des Rechtsanwalts vermieden werden. Es kann sodann die Beratung eines Ehepartners im Beisein des anderen erfolgen.

Es reicht jedoch, wenn eine der Parteien einen Anwalt beauftragt, soweit es keine strittigen Punkte bezüglich der Scheidung oder der damit zusammenhängenden und zu klärenden Angelegenheiten zwischen den Ehepartnern gibt.

In diesem Fall beantragt der Rechtsanwalt für seinen Mandanten/seine Mandantin die Scheidung und die Gegenseite stimmt zu. Beides erfolgt beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht). Der zuständige Richter wird sodann einen Termin zur mündlichen Anhörung ansetzen, zu welchem beide Ehepartner persönlich erscheinen müssen. Im Termin wird sich der Richter von den Scheidungsvoraussetzungen überzeugen. Im wesentlichen wird die Ehe geschieden, wenn sie zerrüttet ist. Wichtig zu wissen ist, dass das Scheidungsverfahren in Deutschland kein Verschuldensprinzip kennt. Eventuelle Verfehlungen können jedoch zu einer Härtefallscheidung führen, was im Einzelfall zu prüfen ist.

Wenn beide Ehepartner die Scheidung möchten, so wird die Zerrüttung der Ehe nach einjährigem Getrenntleben angenommen werden. Im Falle einer solchen einverständlichen Scheidung dauert auch der mündliche Termin zur Verwunderung der Parteien oft nur 10-15 Minuten. Der im Termin ausgesprochene Scheidungsbeschluss wird einen Monat später rechtskräftig, wenn keine der Parteien ein Rechtsmittel einlegt.

Im Scheidungstermin kann auf die Einlegung eines Rechtsmittels nicht ohne eigenen Anwalt verzichtet werden. Sind beide Parteien anwaltlich vertreten, so kann aufgrund eines beidseitigen Rechtsmittelverzichts die sofortige Rechtskraft der Scheidung herbeigeführt werden. Das bedeutet in der Praxis zum Beispiel, dass die geschiedenen Parteien eigentlich gleich am nächsten Tag neu heiraten oder den Ehenamen ablegen können.

In dem Fall, dass nach der Trennung noch weitere Fragen zum Beispiel zum Unterhalt, zum Sorgerecht gemeinsamer Kinder oder zum Kindesumgang zu regeln sind, ist es ratsam, dass beide Seiten einen eigenen Anwalt beauftragen.

Auch kann im Scheidungsverfahren ein Hausratsteilungsverfahren oder auch der Zugewinnausgleich geregelt werden. Oft möchten die Parteien einige oder alle Punkte aus dem Scheidungsverfahren heraushalten. Eine einverständliche Regelung kann gegebenenfalls durch eine umfangreiche Beratung zu den Folgen einer hierzu notwendigen notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung herbeigeführt werden. Wichtig ist jedoch, dass beide Seiten durch die umfangreiche anwaltliche Beratung in die Lage versetzt werden, die für sie richtigen Entscheidungen zu treffen.

Im Rahmen einer solchen notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung kann auch der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, vorab geregelt werden.

Diese in vielen Fällen sinnvolle Regelung verkürzt das Scheidungsverfahren erheblich, da das Gericht den Versorgungsausgleich ansonsten von Amts wegen vornimmt. Zu diesem Zweck verschickt das Gericht Fragebögen an beide Parteien bezüglich erworbener Versorgungsanwartschaften, welche sodann durch das Gericht an die Versorgungsträger, zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung, weitergeleitet werden. Die Versorgungsträger erteilen sodann eine entsprechende Auskunft an das Gericht. Dieses Verfahren nimmt Wochen, manchmal auch Monate in Anspruch, je nachdem, wie einfach die jeweiligen Versorgungsanwartschaften zu ermitteln und ausgestaltet sind. Einen Scheidungstermin wird es in der Regel jedoch erst geben, wenn der Versorgungsausgleich in der beschriebenen Form bereits vorbereitet ist.

Sollten die Ehepartner gemeinsame minderjährige Kinder  oder auch minderjährige Kinder aus vorherigen Partnerschaften haben, die vor der Trennung im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen gelebt hatten, so ist auch immer an höchster Stelle das Kindeswohl im Auge zu behalten. Hier besteht aller Erfahrung nach ein großer Informationsbedarf bezüglich aller Rechte aber auch der Pflichten der Eltern und Bezugspersonen, so dass eine umfassende anwaltliche Beratung Missverständnissen vorgreifen und eine einverständliche Regelung im Sinne des Kindeswohls hervorbringen kann.

Auch die Kostenfrage ist immer eine der ersten. Hierzu ist zu sagen, dass bei einem Scheidungsverfahren ohne Folgesachen, wie zum Beispiel der Zugewinnausgleich, die Kosten durch das Einkommen der Parteien bestimmt werden. Maßgeblich für den Verfahrenswert ist das dreifache Monatseinkommen beider Parteien. Es macht also Sinn, zum Beratungstermin die entsprechenden Einkommensunterlagen mitzubringen um eine Auskunft über die Verfahrenskosten gleich zu Anfang zu bekommen. In dem Fall, dass wenig Einkommen vorhanden ist, kann der Rechtsanwalt für Sie Verfahrenskostenhilfe bei Gericht beantragen. Für die Kosten einer vorhergehenden Beratung oder etwaigen außergerichtlichen Schriftwechsels ist es möglich, beim zuständigen Amtsgericht einem Beratungshilfeschein zu erhalten.

Die Praxis der anwaltlichen Tätigkeit zeigt, dass die erste Hürde regelmäßig darin besteht, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Gang zum Anwalt wird oft damit gleichgesetzt, Streit provozieren zu wollen oder sich unnachgiebig zu zeigen. Tatsächlich versetzt eine umfassende Beratung jedoch den Mandanten in die Lage, seine Entscheidungen nach Abwägung aller wichtigen Gesichtspunkte treffen zu können. Gerade wenn man sich in einer Trennungssituation befindet, ist es wichtig, sich gegenüber dem Ehepartner chancengleich zu fühlen. Der Beratungstermin beim Anwalt führt somit zu weniger Konfliktpotenzial und ermöglicht nachhaltige Lösungen.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.