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Notarkosten in Deutschland: Ein detaillierter Blick

Veröffentlicht am 02.07.2023

Archivbeitrag mit Stand vom 02.07.2023. Der Text wurde aus unserer bisherigen Website übernommen; rechtliche und tatsächliche Entwicklungen nach diesem Datum sind darin nicht berücksichtigt.

Was kostet eigentlich ein Notar?

Wenn es beispielsweise um den Kauf von Immobilien, die Gründung von Unternehmen oder die Regelung von Nachlässen geht, ist der Notar oft eine zentrale Figur. Notare in Deutschland sind Träger eines öffentlichen Amtes und spielen eine entscheidende Rolle bei der Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften. Ein Aspekt, der oft Fragen aufwirft, sind die mit diesen Dienstleistungen verbundenen Kosten. In diesem Artikel werden wir uns eingehender mit den Notarkosten in Deutschland beschäftigen, den rechtlichen Grundlagen, die ihre Höhe bestimmen, und den Unterschied zu den Kosten eines Rechtsanwalts erläutern.

Gesetzliche Regelung der Notarkosten

Die Kosten für notarielle Dienstleistungen in Deutschland sind gesetzlich festgelegt und daher bei allen Notaren gleich hoch. Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen, wie z.B. der eines Rechtsanwalts, sind sie nicht verhandelbar. Auch dürfen Notare z.B. guten Mandanten keine Rabatte gewähren.

Die Grundlage für die Höhe der Notarkosten ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das am 1. August 2013 in Kraft getreten ist. Es regelt die Gebühren für gerichtliche und notarielle Leistungen. Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert der beurkundeten Angelegenheit, der in § 36 GNotKG festgelegt ist. Daraus ergibt sich eine Gebührentabelle, die die Kosten für die verschiedenen Dienstleistungen des Notars festlegt.

Notarkosten vs. Rechtsanwaltskosten

Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Kosten für Notare und Rechtsanwälte besteht darin, dass die Kosten für Rechtsanwälte in der Regel verhandelbar sind. Die Kosten für Rechtsanwälte richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Allerdings besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu treffen, wovon viele Rechtsanwälte auch Gebrauch machen. In diesem Fall kann der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten z.B. einen individuellen Stundensatz oder beispielsweise auch ein Pauschalhonorar vereinbaren, welches von den im RVG festgelegten Sätzen abweichen kann (diese jedoch in gerichtlichen Angelegenheiten grundsätzlich nicht unterschreiben darf, weshalb viele anwaltliche Vergütungsvereinbarungen das gesetzliche Honorar als Mindesthonorar vorsehen).

Im Gegensatz dazu sind die Notarkosten, wie bereits erwähnt, verbindlich gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Dies hat den Vorteil, dass die Kosten transparent und vorhersehbar sind. Es gibt keine Überraschungen oder unerwarteten Kosten, die plötzlich auftauchen könnten. Die Kosten für die Beurkundung decken auch bereits die üblicherweise im Vorfeld stattfindende notarielle Beratung ab.

Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Notarkosten vom Aufwand zu entkoppeln und eine Mischkalkulation zu bilden. Was auf den ersten Blick wenig nachvollziehbar erscheint, trägt jedoch dem Sozialstaatsprinzip Rechnung: Bei einer Vergütung nach Aufwand würden sich viele notarielle Angelegenheiten mit nur geringem Wert nicht rechnen. Beispielsweise könnten Personen mit geringem Einkommen und Vermögen sich dann oftmals nicht leisten, Vorsorge durch ein notarielles Testament und eine notarielle Vorsorgevollmacht zu betreiben. Um dies zu verhindern, hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass Geschäfte mit hohen Werten andere Geschäfte mit geringem Wert subventionieren.

Fazit

Die Notarkosten in Deutschland sind streng geregelt und bieten daher ein hohes Maß an Transparenz und Vorhersehbarkeit. Über entsprechende Notarkostenrechner, die sogar online verfügbar sind, kann letztlich jedermann selbst genau ausrechnen, welche Kosten entstehen werden. Sie unterscheiden sich in diesem Punkt deutlich von den Kosten für Rechtsanwälte, die oft in Honorarvereinbarungen geregelt werden und von Fall zu Fall variieren können.

Ein Preisvergleich erübrigt sich daher bei der Inanspruchnahme von notariellen Dienstleistungen.

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