Die Fallstricke im heutigen geschäftlichen Verkehr werden für Unternehmer immer komplexer und undurchschaubarer. Schnell führen (vermeintliche) Wettbewerbsverstöße zu Abmahnungen durch Konkurrenten, Unterlassungsansprüchen oder Schadensersatzforderungen. In diesem Zusammenhang treten auch immer wieder Verletzungen von Urheberrechten oder Markenrechten auf.
Wir vertreten u.a. Unternehmen und Geschäftsleute, die sich gegen die Inanspruchnahme durch die Konkurrenz zur Wehr setzen möchten oder die selbst gegen wettbewerbsrechtliches Verhalten von Konkurrenten vorgehen möchten.
Darüber hinaus verfügen wir über besondere Erfahrung im Zusammenhang mit der Prüfung und dem rechtlichen Vorgehen gegen Internetbewertungen insbesondere in der Hotelbranche.
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Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns Ihr Anliegen über die digitale Anfrage. Halten Sie vorhandene Verträge, Schreiben und gegebenenfalls laufende Fristen bereit. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zur weiteren Abstimmung.
Bei kurzfristig ablaufenden Fristen kontaktieren Sie uns bitte zusätzlich telefonisch. Eine Online-Anfrage allein bedeutet noch keine Annahme des Mandats.
