In allen Belangen des Steuerrechts arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen und suchen nach den speziell auf Sie bzw. Ihren Betrieb zugeschnittenen Lösungen für eine optimale steuerliche Gestaltung. Im Streitfall vertreten wir Sie im Verfahren gegenüber dem Finanzamt sowohl bei Betriebsprüfungen, im Einspruchsverfahren und auch vor dem Finanzgericht. Das gilt für alle Steuerarten.
Haben die Fallstricke des Steuerrechts zu einem Steuerstrafverfahren gegen Sie geführt, können Sie auch in dieser Hinsicht auf unsere Erfahrung in der Verteidigung gegenüber derartigen Vorwürfen vertrauen. Wir begleiten Sie in allen Phasen des Verfahrens, schon bei der meist unvermeidlichen Durchsuchung Ihrer persönlichen Bereiche, als auch bei den Vernehmungen durch die Steuerfahndung und selbstverständliche auch im gerichtlichen Strafverfahren.
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Schildern Sie uns Ihr Anliegen über die digitale Anfrage. Halten Sie vorhandene Verträge, Schreiben und gegebenenfalls laufende Fristen bereit. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zur weiteren Abstimmung.
Bei kurzfristig ablaufenden Fristen kontaktieren Sie uns bitte zusätzlich telefonisch. Eine Online-Anfrage allein bedeutet noch keine Annahme des Mandats.
