Das Arbeitsrecht umfasst im weiteren Sinne alles, was im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen und Beschäftigung steht. Dies sind beispielsweise sowohl klassische Kündigungsschutzsachen (auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite), Streitigkeiten über Zeugnisse, Arbeitsentgelt und sonstige Arbeitsbedingungen oder kollektivrechtliche Fragen (z.B. der betrieblichen Mitbestimmung).
Wir beraten und vertreten in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Bei der Beratung von Arbeitgebern steht, neben der Begleitung im Rahmen von auszusprechenden Kündigungen, auch die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Beratung im Rahmen von Betriebsübergängen oder Umstrukturierungen im Vordergrund.
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Schildern Sie uns Ihr Anliegen über die digitale Anfrage. Halten Sie vorhandene Verträge, Schreiben und gegebenenfalls laufende Fristen bereit. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zur weiteren Abstimmung.
Bei kurzfristig ablaufenden Fristen kontaktieren Sie uns bitte zusätzlich telefonisch. Eine Online-Anfrage allein bedeutet noch keine Annahme des Mandats.
