Ein weiteres sehr häufiges Tätigkeitsfeld im Immobilienrecht sind Übertragungsverträge. Zumeist soll Eigentum an Immobilien im Rahmen der finanziellen Nachfolgeplanung auf Kinder oder Ehepartner übertragen werden.
Als Gegenleistung behalten sich die Übergeber häufig ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Vermögensgegenstand vor.
Die Abwicklung der Übertragung von Immobilien gestaltet sich zumeist ähnlich wie bei Grundstückskaufverträgen, allerdings entfallen einige Schritte – wie beispielsweise die Überwachung einer Kaufpreisfälligkeit oder die Einholung von Negativzeugnissen der Gemeinde.
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