Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbfolge nach dem Tod einer Person bescheinigt und die Berechtigung des Erben zur Verfügung über den Nachlass nachweist. Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist oft ein notwendiger Schritt, um als Erbe über Bankkonten oder Grundbesitz verfügen zu können. (Im Falle notarieller Testamente ist ein Erbschein hingegen häufig nicht erforderlich.)
Der Notar bietet professionelle notarielle Unterstützung bei der Beantragung eines Erbscheins. Wir beraten Sie umfassend über die erforderlichen Schritte, die benötigten Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Die Beantragung eines Erbscheins umfasst die Prüfung der Erbfolge, die Zusammenstellung aller relevanten Dokumente wie Testament und Sterbeurkunde sowie die notarielle Beurkundung und anschließende elektronische Übermittlung des Erbscheinsantrages an das Nachlassgericht.
Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Beantragung eines Erbscheins steht Ihnen Notar Marc-Daniel Volk gerne zur Verfügung.
Sie möchten zunächst die Gestaltung besprechen? Unser Notarbüro erreichen Sie unter 05231 / 9782-16. Eine verbindliche Entwurfsbeauftragung kann gesetzliche Notarkosten auslösen.
